Allgemeine Geschäftsbedingungen



Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 Auftragsannahme:

Alle Auftrage werden von Blue Media Entertainment nur zu den nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Der Auftraggeber erkennt diese in der jeweils gültigen Fassung mit der Auftragserteilung an. Es werden keine Verträge mit Privatpersonen oder Verbrauchern geschlossen.


§2 Rechte:

Die Nutzungs- und Verwertungsrechte für die in Auftrag gegebene, fertige Produktion werden ausschließlich dem Auftraggeber, nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Auftragssumme, übertragen. Die Auswertung und Nutzung von Ideen, textlichen und grafischen Arbeiten, Werken der Fotografie, Filmen usw. sind auf Zweck und Dauer des Auftrages beschränkt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Jede andere und weitere Nutzung, zum Beispiel die Verwendung von Ideen im Ausland, der Einsatz der Produktionen in anderen Verwendungszusammenhängen ist zusätzlich zu vereinbaren. Wenn Ihnen die Rechte für interne und externe Verwendungszwecke zugesichert wurde, gelten weiterer Verwendungszwecke als vereinbart. Blue Media Entertainment hat das Recht die fertige Produktion zu Demonstrationszwecken einzusetzen.


§3 Urheberrechte:

Für die Inhalte der audiovisuellen Daten zeigt sich der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber sichert Blue Media Entertainment mit der Beauftragung zu, dass durch die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung keine Urheber-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Die Verwendung von GEMA-pflichtigen Werken ist vom Auftraggeber ordnungsgemäß bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) anzumelden, sofern der Auftraggeber eine Verwendung solcher anmeldepflichtigen Werken wünscht. Alle aus einer etwaigen Verletzung dieser Rechte entstehenden Folgen tragt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber sichert mit Erstellung des Auftrages zu, dass die Inhalte der audio-visuellen Daten nicht gegen die Strafgesetze verstoßen. Sollten Blue Media Entertainment Zuwiderhandlungen gegen diese Zusicherung bekannt werden, wird Blue Media Entertainment unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden einschalten.

Alle auf dem Endprodukt enthaltenen Urheberrechte und Lizenzbestimmungen sind zu befolgen und einzuhalten.

Sämtliche von Blue Media Entertainment gedrehten Filmaufnahmen sowie Audioaufzeichnungen sind Eigentum von Blue Media Entertainment und unterliegen ohne Ausnahmen den Urheberrechten sowie den Lizenzbestimmungen von Blue Media Entertainment. Blue Media Entertainment räumt aber durch die Rechteübertragung gegenüber dem Auftraggeber ein, die fertiggestellten Filme nach belieben zu platzieren. Hierbei werden keine extra Buy-Outs verlangt (ausgenommen sind beauftragte Sprecher, die pro Film und Platzierung individuell berechnete Buy-Outs verlangen) . Unbeschadet etwaiger weitergehender Ansprüche und Rechte wird der Auftraggeber Blue Media Entertainment auf erstes Auffordern von allen gegen diese erhobenen Ansprüchen Dritter wegen der im Rahmen der Aufträge erfolgten Verwendung der Ton-, Bild- und Datenaufzeichnungen einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Dies schließt auch Forderungen und Klagen nationaler oder internationaler Urheberrechtsgesellschaften oder entsprechender Organisationen aus behaupteter oder tatsächlicher Verletzung der Rechte einschließlich etwaiger Anwalts- und Gerichtskosten ein. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Weiterlieferung, Verteilung und Vermarktung oder sonstigen Verwendung der durch Blue Media Entertainment im Rahmen der Aufträge hergestellten Produkte sämtliche Regelungen des deutschen Rechts zu beachten und die Produkte insbesondere nicht unter Verletzung von Vorschriften des StGB oder des Gesetzes über die Verbreitung Jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte weiterzuliefern, zu verteilen oder sonst zu verwenden, oder einem anderen die Verwendung der Produkte unter Verletzung dieser gesetzlichen Bestimmungen zu ermöglichen. Im Fall eines Verstoßes des Auftraggebers gegen die vorstehende Verpflichtung wird der Auftraggeber Blue Media Entertainment auf erstes Anfordern von allen gegen diese erhobenen Ansprüchen freistellen und Blue Media Entertainments jeden in diesem Zusammenhang entstehenden Schaden ersetzen, einschließlich etwaiger Busgelder und Geldstrafen und einschließlich sämtlicher Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Diese Erklärung gilt auch gegenüber allen Dritten, deren Leistung Blue Media Entertainment für die Ausführung des erteilten Auftrags in Anspruch nimmt.


§4 Gewährung einer begrenzten Lizenz:

Der Auftraggeber behält alle Rechte an allen Dateien, die an Blue Media Entertainment weitergegeben werden. Um diesen Service anzubieten, gewährt der Auftraggeber Blue Media Entertainment das Recht, diese Dateien zu kopieren, zu modifizieren, anzupassen und sonst wie im Zusammenhang mit dem Service zu nutzen, unabhängig vom Medium, der Technik oder der Form, wie diese verwendet werden. Der Auftraggeber erhält bei allen Endprodukten das hundertprozentige Nutzungsrecht. Diese Endprodukte stellen Gesamtwerke dar, welche ohne entsprechende Vereinbarung nicht in andere Produktionen integriert werden dürfen. Eigene Vervielfältigung oder Änderungen durch Dritte an den Werken sind nur nach Absprache und Ausdrücklicher Erlaubnis von Blue Media Entertainment gestattet. Diese dürfen das Gesamterscheinungsbild der Produktion nicht beeinträchtigen. Das Urheberrecht von Blue Media Entertainment bleibt davon unberührt.


§5.1 Produktabnahme:

Nach Beendigung der Produktion findet eine Abnahme statt. Im Rahmen dieser Abnahme werden eventuelle Änderungswünsche des Auftraggebers protokolliert. Im Angebot enthalten sind vier Korrekturen des Filmes, sollte der Auftraggeber weitere Korrekturen einfordern wird dies mit einer Pauschale der Postproduktion (650,00 € netto) in Rechnung
gestellt. Sonderwünsche wie z.B. Animationen die im Vorhinein nicht beauftragt oder besprochen wurden, werden nach Absprache extra berechnet. Nachdem ein Film abgenommen wurde, kann dieser nicht mehr kostenfrei geändert werden. Änderungswünsche müssen innerhalb 14 Tagen nach Erhalt des Films bei uns eingegangen sein - ab dem 15. Tag gelten die Filme sonst als abgenommen. Für jede weitere Korrekturschleife wird dem Auftraggeber wenn nichts anderes vereinbart je 7 Werktage zur Begutachtung und Korrekturschleife eingeräumt. 


§5.2 Rohmaterial: 

Der Auftraggeber hat standardmäßig keinen Anspruch auf Herausgabe des Rohmaterials, das während der Durchführung dieses Projektes erzeugt wird. Unter Rohmaterial verstehen wir alle unbearbeiteten Daten und Aufnahmen, die im Rahmen des Projektes angefertigt wurden. Sollte der Auftraggeber dennoch die Herausgabe des Rohmaterials wünschen, muss dieser Wunsch spätestens vor Abschluss des Projektes schriftlich angefordert werden. Eine nachträgliche Anforderung nach Projektabschluss kann nicht berücksichtigt werden.Die Herausgabe des Rohmaterials ist kostenpflichtig. Die Gebühren werden basierend auf der Größe und Menge der angeforderten Aufnahmen berechnet. Unabhängig von diesen Faktoren wird eine Mindestgebühr von 2.500 € netto erhoben. Der Auftraggeber wird vor der Herausgabe über die genauen Kosten informiert und muss diese im Voraus begleichen.


§6 Datenschutz:

Alle Informationen zum Datenschutz und Handhabung diverser Daten entnehmen Sie bitte aus dem Datenschutzhinweis von Blue Media Entertainment. 


§8 Lieferzeit:

Alle Auftrage werden möglichst kurzfristig, gemäß Vereinbarung mit dem Auftraggeber, ausgeführt. Projektbezogene geringfügige Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung oder zum Schadenersatz. Die Lieferung der Filme erfolgt meist spätestens nach ca. 8-12 Wochen nach den Drehtagen des Projektes. Längere Lieferzeiten sind möglich, wenn der Auftraggeber Korrekturen benötigt. Korrekturen werden schnellst möglich umgesetzt. 


§9 Zahlungsbedingungen:

Für die Leistungen wird ein Honorar zuzüglich eventueller Reisekosten/Spesen vereinbart. Fahrtkosten zu den Dreharbeiten werden mit 35 Cent / pro km berechnet. 

Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Je nach Auftragsart  (OTP oder Retainer (One-Time-Produktion oder Abomodell)) gelten unterschiedliche Zahlungsziele, die vor dem Auftrag festgelegt werden. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Zahlung für die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Leistungen in Raten zu leisten (muss vor Auftragsannahme besprochen sein). Die genauen Bedingungen, einschließlich der Anzahl der Raten, des Betrags jeder Rate und des Zahlungszeitplans, werden individuell zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart und in einem separaten Ratenzahlungsplan festgelegt, der ein integraler Bestandteil dieses Vertrages wird. Der Auftraggeber wird hiermit darüber informiert, dass für die Ratenzahlung abhängig von der vereinbarten Laufzeit unterschiedliche Zinssätze gelten. Längere Laufzeiten können höhere Zinsen nach sich ziehen. Der Auftragnehmer wird vor Abschluss des Ratenzahlungsplans über die anwendbaren Zinssätze und deren Berechnung informieren. Der Auftraggeber wird hiermit informiert, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, die Forderungen aus diesem Vertrag an eine Factoringgesellschaft abzutreten. Dies bedeutet, dass die Factoringgesellschaft anstelle des Auftragnehmers berechtigt sein wird, die Zahlungen zu empfangen. Informationen über die Identität der Factoringgesellschaft finden Sie auch im §9 Zahlungsbedingungen. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Abtretung der Forderungen an eine Factoringgesellschaft einverstanden und verpflichtet sich, alle Ratenzahlungen entsprechend der mit der Factoringgesellschaft vereinbarten Bedingungen zu leisten. Der Auftraggeber bestätigt hiermit, über alle Bedingungen und Auswirkungen der Ratenzahlung und der Forderungsabtretung informiert und damit einverstanden zu sein. Der Vertragspartner ist außerdem darüber informiert, dass die durch den Auftrag entstehenden Forderungen (je nach Auftrag & Auftragsland) an die Teamfaktor NW GmbH, Robert-Schuman-Straße 17, 44263 Dortmund, oder an die Meridiem Finanz GmbH, Kieshecker Weg 240, 40468 Düsseldorf, sowie an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können, wobei diese Unternehmen dann unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch berechtigt sind, die in Zusammenhang mit den abgetretenen Forderungen stehenden Daten zu speichern, zu verarbeiten oder zu nutzen und Auskünfte der SCHUFA Holding AG in Wiesbaden einzuholen. Mail: info@meridiem-finanz.de Tel: 06331 80 84 804 Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Zahlungskonto zu leisten sind.


§10.1 Umsetzung, Kündigung & Widerrufsrecht

Die Projektdurchführung und -realisierung muss in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach Projektzusage erfolgen. Ausnahmen sind nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung möglich. Die Rechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Gesamtsumme auf den Auftraggeber über. Blue Media Entertainment behält sich das Recht zur Kündigung des Vertrages vor, z.B. bei Verstößen gegen das Deutsche Gesetz. Der Besteller ist berechtigt, den Auftrag bis zur Fertigstellung jederzeit zu stornieren. Storniert der Besteller, so steht dem Auftragnehmer die volle Vergütung zu nach dem B2B Vertragsrecht.  Die durch Blue Media Entertainment bereitgestellten Dienstleistungen sind exklusiv auf die spezifischen Anforderungen von Geschäftskunden (Business-to-Business, B2B) ausgerichtet. Unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der branchenüblichen Normen wird hiermit klargestellt, dass ein Widerrufsrecht im Sinne der Verbraucherschutzgesetzgebung für B2B-Kunden – definiert als natürliche oder juristische Personen, die in Ausführung ihrer kommerziellen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Aktivitäten handeln – nicht besteht. Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Blue Media Entertainment anerkennen die B2B-Kunden ausdrücklich, dass sie in Ausübung ihrer unternehmerischen Tätigkeit handeln und infolgedessen von dem in der Verbraucherschutzgesetzgebung vorgesehenen Widerrufsrecht ausgeschlossen sind.


§10 Haftung:

Blue Media Entertainment haftet nur für Schäden an der Ware selbst. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Technische Mängel und Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme der Produktion schriftlich geltend zu machen. Als berechtigte Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten, die nach dem Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch geschmackliche Gesichtspunkte wie z.B. Farbverluste, Szenenübergänge usw. Farbabweichungen werden nicht als Reklamation anerkannt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen von Blue Media Entertainment die beanstandeten Gegenstände unverzüglich zur Überprüfung zu übersenden. Bei fristgerechter und messtechnisch begründeter Mängelrüge ist Blue Media Entertainment nur zur Mängelbeseitigung verpflichtet, soweit ihr dies im Rahmen ihres Betriebes technisch möglich ist. Bei nicht erkennbaren Mängeln gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 24 Monaten. Alle für den jeweiligen Auftrag verwendeten audiovisuellen Daten sowie das Endprodukt selbst werden von Blue Media Entertainment vor der Auslieferung auf mögliche Viren überprüft. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, die gelieferten Bilddaten vor deren Verwendung selbst auf Viren zu überprüfen. Eine Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von Daten auf eigenen oder fremden Datenträgern sowie auf elektronischen Datenübertragungswegen und Netzwerken wird ausdrücklich ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.


§11 Versand:

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit der Übergabe an die Transportperson auf den Auftraggeber über. Bei Transport mit eigenen Fahrzeugen haftet Blue Media Entertainment wie für eigenes Verschulden.


§12 Versicherung:

Alle an Blue Media Entertainment bergebenen Gegenstande oder Materialien o.a. werden seitens von Blue Media Entertainment nicht versichert.


§13 Sonstige Vereinbarungen:

Blue Media Entertainment verpflichtet sich, das ihr vom Auftraggeber anvertraute Eigentum einschließlich eventueller Kopien und Auszüge jederzeit, spätestens jedoch nach Abschluss ihrer Produktionstätigkeit, zurückzugeben. Beide Partner vereinbaren zeitlich unbegrenzt Stillschweigen über Betriebsinterna, die während der gemeinsamen Dreharbeiten bekannt werden.


§ 14 Schlussbestimmungen:

Blue Media Entertainment kann die AGB jederzeit ändern. Der Anbieter informiert den Kunden über die Änderungen durch einen offiziellen Hinweis auf der Website von Blue Media Entertainment oder direkt per E-Mail. Nimmt der Kunde eine Leistung von Blue Media Entertainment in Anspruch, nachdem er auf eine Änderung hingewiesen wurde, so akzeptiert er diese Änderung stillschweigend.

Blue Media Entertainment kann einen oder alle Aspekte eines Dienstes oder einer Dienstleistung nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung beenden oder ändern. Sollten einzelne Passagen der AGB nach geltendem Recht ungültig sein, behalten alle anderen Passagen ihre Gültigkeit. Mit Erscheinen einer aktualisierten Version der AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.



Unser Team.


Als eingespielte Familie, die national und international für unser psychologisches Know-how und Kundenzufriedenheit ausgezeichnet wurde, leben wir unsere Berufung. Unser gemeinsames Streben nach Perfektion ermöglicht es uns, tiefgreifende Werke zu schaffen, die berühren und inspirieren. Wir glauben, dass wahre Größe in der Demut und im gemeinschaftlichen Erfolg liegt. Jedes Mitglied unseres Teams trägt zu dieser einzigartigen Reise bei, die uns weit über die Grenzen hinaus Anerkennung eingebracht hat.

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